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"Assistierter Suizid – Wie weiter mit einer gesetzlichen Neureglung?“

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Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" umfasst. Dieses Urteil macht einige dezidierte Vorgaben, an denen sich der Gesetzgeber zu orientieren hat. Das stellt nicht nur uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier vor besondere Herausforderungen. Wie wird sich die Debatte weiter entwickeln?

Die verschiedenen Standpunkte und Vorschläge für eine Neuregelung des "Rechts auf selbstbestimmtes Leben" möchte ich mit meinen Gästen diskutieren:

Wolfgang Putz
Rechtsanwalt der Kanzlei für Medizinrecht Putz-Sessel-Steldinger in München und Lehrbeauftragter für Recht und Ethik der Medizin an der LMU München
Anwaltlicher Vertreter der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen die geltenden Regelungen

Renate Künast MdB
Mitglied des Deutschen Bundestags
Initiierte mit anderen MdBs einen Gesetzentwurf "zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben"

Mit einem Impuls von
Dr. Dietmar Merz
Studienleiter an der Evangelischen Akademie Bad Boll
Arbeitsschwerpunkt Medizinethik und Gesundheitspolitik

Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich zu diesem Thema mit ihren Fragen und Meinungen einzubringen.

Zugang über Webex Meeting:
https://gruenlink.de/205h

Per Telefon:
0619-6781-9736
Optional:
Kennnummer: 163 856 9305
Passwort: Selbstbestimmung (73527823 über Telefon)

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