Maisingen kann stattfinden

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Schmitten und in anderen freiburger Gemeinden

Falls Sie sich auch gefragt haben, ob wohl am Samstag bei Ihnen geklingelt wird und Kinder vor der Türe ein Ständchen singen und Sie das passende Münz parat haben sollten - ja: Es darf gesungen werden! Hier die Weisung des Kantons:
Den Kindern ist das Maisingen erlaubt.
Die Tradition des Maisingens kann unter den folgenden Bedingungen beibehalten werden:
Die unter 20-Jährigen dürfen bei Privaten von Tür zu Tür gehen, um zu singen (diese Bewilligung gilt nicht für Erwachsene, die gemäss Bundesrecht über einen Raum von 25 m2 verfügen müssen). Ab 12 Jahren müssen Kinder die Maske tragen.
Der Abstand von 1,5 m muss eingehalten werden, und vor und nach dem Singen muss eine Maske getragen werden.
Die Gesamtzahl der Personen, die sich im privaten Bereich aufhalten dürfen, muss eingehalten werden (15 draussen und 10 drinnen).
Hingegen dürfen keine Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen durchgeführt werden.

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