Infoveranstaltung โWas Sie รผber Vorsorgevollmacht & Co. wissen solltenโ
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Geraten Menschen plรถtzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu kรถnnen, mรผssen andere diese Verantwortung รผbernehmen. Selbst nahe Angehรถrige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. รber die Mรถglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfรผgung oder Patientenverfรผgung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht kรถnnen sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehรถrde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar am Donnerstag, 19. September, ab 17 Uhr im Sitzungssaal der Stadtverwaltung Sinsheim (Wilhelmstr. 14 โ 18, 74889 Sinsheim) eine Infoveranstaltung an. Die Bevรถlkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.