Stadtsportausschuss Rheinfelden e.V.

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Dachorganisation der Rheinfelder Sportvereine

1.

Der Stadtsportausschuss verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 in der jeweils neuesten gültigen Fassung.

2. 

Die Tätigkeit des Stadsportausschusses ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.

Der Stadtsportausschuss verfolgt durch den Zusammenschluss der Sporttreibenden Vereine die Vertretung und Förderung des Sports sowie die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsvereine.

4.

Es ist die Aufgabe des Stadtsportausschusses die Verbindung zwischen der Stadt Rheinfelden (Baden) und allen Sport treibenden Organisationen mit dem Ziele einer gedeihlichen Zusammenarbeit herzustellen.

5.

Der Stadtsportausschuss erstellt den Sportstättenbelegungsplan und koordiniert Veranstaltungen seiner Mitglieder.

6.

Der Stadtsportauschuss vertritt die Interessen seiner Mitgliedsvereine gegenüber dem Träger öffentlicher Verwaltung, jeweils auf Antrag eines Mitgliedsvereines.

7.

Der Stadtsportausschuss ehrt hervorragende Leistungen von Sportlern der Mitgliedsvereine. Der Vorstand kann auch erfolgreiche Rheinfelder Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften zur Ehrung vorschlagen, die in keinem Mitgliedsverein des Stadtsportausschusses Rheinfelden angehören.