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Nach der gestrigen Genossenschaftsversammlung im Landhotel Sangermann ist der Vorstand der Jagdgenossenschaft weiblicher und wesentlich jünger geworden.
Die Funktion des Geschäftsführers übernahm für den nach einer Amtszeit von 30 Jahren ausgeschiedenen Albert Schneider, Laura Weiskirch-Nies. Neu im stellvertretenden Vorstand sind Sandra Funk und Robert Weiskirch sowie Martin Feldmann. Ausgeschieden sind Hubert Nöcker und Peter Gabriel. Jagdvorsteher Florian Middel und die Beisitzer Andreas Droste und Sebastian Stinn sowie Egon Berg bleiben weitere 4 Jahre im Amt und sorgen für Kontinuität in... Plus de
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In der diesjährigen (nichtöffentlichen) Genossenschaftsversammlung stehen turnungsgemäß Neuwahlen an, die alle 4 Jahre stattfinden.
Zu wählen sind:
Jagdvorsteher
1. Beisitzer
2. Beisitzer
Schrift- und Kassenführer
und deren persönliche Stellvertreter
Es ist die erste Versammlung nach dem Beginn der Neuverpachtung der beiden Reviere.
Zum Termineintrag
https://crossiety.app/event_cards/783609
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5
avr.
2024
Tagesordnung:
1. Regularien
2. Berichte
3. Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers
4. Haushaltsplan 2024/25
5. Neuwahlen
6. Verschiedenes
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Am 5. November 1953 wurde in der Gastwirtschaft Sangermann von 18 Grundbesitzern die Jagdgenossenschaft Oberveischede gegründet. Teilgenommen haben auch Bürgermeister Göbel aus Niederhelden sowie vom Amt Attendorn Amtsdirektor Oberließen und Amtsoberinspektor Röber.
Bis zu diesem Termin war die Jagdverpachtung Angelegenheit der jeweiligen Gemeinde. Am 29. November wurde das Bundesjagdgesetz neu gefasst. Nach § 9 Absatz 1 bilden die Eigentümer der Grundstücksflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, eine Jagdgenossenschaft.
Zum 1. Vorsitzenden wurde Robert Stupperich gewähl... Plus de
Annexe: Jagd.pdf
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28
oct.
2023
Die beiden Jagdpächter Michael Hinz und Reinhold Schröder veranstalten in ihrem Revier südlich der B 55 incl. Fahlenscheid mit zahlreichen Jägern und Jägerinnen eine Drückjagd mit 2 Treiben.
Es wird darum gebeten, vor und während der Jagd das Reviergebiet aus Scherheitsgründen nicht zu betreten oder zu befahren.