Musikschulrat

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Der Musikschulrat kümmert sich um die Belange der Musikschule.

Der Musikschulrat ist die Aufsichtsbehörde der Musikschule.

Er legt die strategische Ausrichtung der Musikschule fest. Dabei wird er von der Musikschulleitung aus operativer Sicht unterstützt und beraten.

Er ist Anstellungsbehörde der Musikschule.

Er ist Beschwerde- und Rekursinstanz bei Entscheiden der Musikschulleitung.

Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Gemeinderates und ist verantwortlich für die Einhaltung des Budgets.

Er schlägt dem Gemeinderat die Höhe der Beiträge von Erziehungsberechtigen bzw. von volljährigen Schülerinnen und Schülern an den Musikunterricht vor.

Er informiert sich über alle Belange der Musikschule, besucht deren Anlässe und hat das Recht, den Musikunterricht nach Vorankündigung zu besuchen.

Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit.