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Arbeitsgruppe Pachtlandperiode 2024-2034 bestimmt Die laufende Pachtperiode für das Land der Ortsbürgergemeinde und der Einwohnergemeinde an ortsansässige Landwirtinnen oder Landwirte läuft am 15. Oktober 2024 ab (Laufzeit: 16. Oktober 2014 bis 15. Oktober 2024). Da die Vorbereitung der Neuverpachtung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, hat der Gemeinderat eine zeitlich befristete Arbeitsgruppe mit folgenden Mitgliedern eingesetzt: Ramon Winterberg, Gemeinderat/Ressortvorsteher (Vorsitz), Simon Saxer, Dominic Baur, Christoph Koch (Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft, KEL) und Barbara Kas...  Mehr
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Provisorische Steuerrechnungen 2023 Im Februar 2023 wurden die provisorischen Steuerrechnungen 2023 und die Steuererklärungen 2022 verschickt. Die provisorische Rechnung 2023 basiert auf den Faktoren der Vorjahre. Falls diese Einkommens- und Vermögenswerte nicht mehr der aktuellen Situation entsprechen, bitten wir Sie, die Abteilung Steuern zu kontaktieren, damit die Rechnung angepasst werden kann (steueramt@sarmenstorf.ch). Bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten empfehlen wir Ihnen, möglichst früh Kontakt mit der Abteilung Finanzen aufzunehmen, damit eine Abzahlungsvereinbarung getroffen werde...  Mehr
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Mahngebühren Steuern Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 sind für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen Mahngebühren zu erheben. Diese betragen: Erste Mahnung Steuererklärung: 35 Franken Zweite Mahnung Steuererklärung: 50 Franken Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv): 35 Franken Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv): 100 Franken   Sofern die Abgabefrist der Steuererklärung nicht eingehalten werden kann, ist beim Regionalen Steueramt Sarmenstorf-Fahrwangen-Uezwil oder über www.ag.ch rechtzeitig ein Gesuch um...  Mehr
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Hundekontrolle 2023 Gestützt auf das Hundegesetz (HuG) bitten wir Hundehalterinnen und Hundehalter, welche einen neuen Hund besitzen, diesen bei der Gemeindekanzlei anzumelden. Meldepflichtig sind Hunde ab drei Monaten. Bitte reichen Sie Kopien von folgenden Dokumenten ein: Heimtierausweis (ausgestellt durch den Tierarzt), Hundeausweis (ausgestellt durch Amicus) oder gelber Impfausweis; Haltebewilligung (sofern nötig)   Bisherige Hundehalterinnen und Hundehalter bitten wir um Meldung an die Gemeindeverwaltung Sarmenstorf, Telefon 056 667 93 93 oder E-Mail: einwohnerkontrolle@sarmenstorf...  Mehr
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Einheitliche Praxis für die Einreichung der Steuererklärung Die Steuererklärung natürlicher Personen 2022 ist bis zum 31. März 2023 einzureichen. Es werden jedoch vor dem 30. Juni 2023 keine Mahnungen verschickt. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2022 erfolgen somit frühestens ab dem 1. Juli 2023 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer). Diese Praxis gilt auch für künftige Steuerperioden. Zum vollständigen Artikel