Mahngebühren Steuern

Mahngebühren Steuern Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 sind für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen Mahngebühren zu erheben. Diese betragen: Erste Mahnung Steuererklärung: 35 Franken Zweite Mahnung Steuererklärung: 50 Franken Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv): 35 Franken Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv): 100 Franken   Sofern die Abgabefrist der Steuererklärung nicht eingehalten werden kann, ist beim Regionalen Steueramt Sarmenstorf-Fahrwangen-Uezwil oder über www.ag.ch rechtzeitig ein Gesuch um Fristerstreckung einzureichen. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist vor dem Fälligkeitsdatum mit der Regionalen Abteilung Finanzen Sarmenstorf-Uezwil Kontakt aufzunehmen. Ohne Reaktion wird das ordentliche Mahn- bzw. Betreibungsverfahren eingeleitet. Weitere Informationen finden Sie hier.  Zum vollständigen Artikel
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