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Keine Beteiligung des Rates trotz Vorgabe der Gemeindeordnung

Aktuell möchte sich die Gemeinde Borchen in Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat eine neue "Zuständigkeitsordnung" geben. Diese befindet sich momentan in der Abstimmung. Sie ist in der Bau-und Umweltausschusssitzung und der Haupt-und Finanzausschusssitzung diskutiert und abgestimmt worden.
Nach der neuen Zuständigkeitsverordnung entscheidet dann der Bürgermeister alleine über Änderungsanträge zu Windkraftanlagen im Rahmen des „Gemeindlichen Einvernehmens“, obwohl dies in der Gemeindeordnung als Aufgabe des Rates gesehen wird, und auch nicht übertragbar ist. Wo bleibt denn da die Beteiligung der Bürger und des Rates?
Warum die CDU und die Günen diesem neuen Passus so zugestimmt haben, erschließt sich uns momentan nicht. Wo bleibt da die Rechtmäßigkeit. Ein solches Verhalten stellt aus unserer Sicht ein nicht hinnehmbares Verhalten dar und entspricht nicht der Gemeindeordnung NRW.
Da u.a. die Änderung einer Genehmigung einer WKA einen hohen Einfluß auf die Einwohner und die Umwelt haben kann, ist eine Beteiligung des Rates vorgesehen.
In der Kommentierung zur Gemeindeordnung spricht man dann von „öffentlichem Interesse“ und/oder „hohem öffentlichen Interesse“. Auch dies ist bei Windkraftanlagen der Fall.
Die Haltung des Bürgermeisters können wir in diesem Fall in keinster Weise nachvollziehen.
So mussten wir in der Vergangenheit ja auch schon lernen, das eine Änderung der Größe und der Leistung zu Problemen führt.
Als Beispiel sieht man hier klar die Änderung der WKA am Kinderbusch, die aufgrund ihrer Größe nun zu erheblichen Problemen bzgl. der Lautstärke führt. Bei Westwind ist dies auch bei den Anlagen Richtung Postecke zu beobachten.
Wenn sich dann auch noch ein „Grüner Ratsherr“ hinstellt und behauptet, „die Lautstärke würde im Lärm der Autobahn untergehen“, ist nicht nachzuvollziehen, wie solche Aussagen zustande kommen, da die Praxis uns ein Besseres, oder in diesem Fall Schlechteres lehrt.
Eine sinnvolle Definition und Zuständigkeit der laufenden Geschäfte der Verwaltung und Bürgermeister wäre aus unserer Sicht hier eine Definition, „wenn die Änderung der WKA im Rahmen von kleiner 10% der Leistung, der Höhe, der Flügelgröße oder Anteil verwendeter Öle“ beschrieben wäre.
Im Sinne der Bürger wünschen wir uns, das dieser Passus so noch in der Zuständigkeitsordnung aufgenommen werden kann.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Vernunftkraft-NRW Ortsgruppe Borchen veröffentlicht.