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30 km/h nun auch am Schulzentrum angeordnet

Im Zuge des nun umgesetzten Lärmaktionsplans hat das Landratsamt Esslingen erneut geprüft, ob die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Metzinger Straße auf Höhe des Schulzentrums möglich ist.
Bislang wurde dies auf mehrfachen Antrag der Gemeinde immer abgelehnt. Die Begründung hierfür war, dass die Schulen über die Auwiesen und nicht direkt über die Metzinger Straße angebunden sind, und hier daher hier kein Sonderstatus bestand.
Die aktuellste Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Esslingen hat aufgrund einer Gesetzesänderung ergeben, dass hier aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs – insbesondere zum Schutz von Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen – Geschwindigkeitsbeschränkungen oder andere Maßnahmen angeordnet werden können.
Da im Nahbereich unseres Schulzentrums starker sogenannter Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist, hat das Landratsamt an der o.g. Örtlichkeit die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.
Sobald die Straßenmeisterei des Landkreises die entsprechenden Schilder angebracht hat, gilt in der Metzinger Straße auch auf Höhe des Schulzentrums ab bzw. bis Ortsausgang Richtung Bempflingen in beide Richtungen die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Der vor kurzem angebrachte 30 km/h-Abschnitt des Lärmaktionsplans wird somit bis zum Ortsausgang verlängert.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.