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Windkraft im Landkreis: Das häufige Missverständnis von 1,34%

Windkraft im Landkreis: Das häufige Missverständnis von 1,34%
Es wird häufig behauptet, dass jede Kommune individuell 1,34% ausweisen müsse. Dies ist nicht richtig!
Die 1,34% sind auf die Fläche des gesamten Landkreises bezogen.
Dies bedeutet, dass einzelne Kommunen auch ohne Windkraftflächen auskommen können.
Der Landkreis sagt dazu: „
Substanzieller Raum für die Windenergienutzung im Landkreis Göttingen
Der Entwurf des Landkreises Göttingen zur regionalen Steuerung der Windenergienutzung durch Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung (VR WEN) mit der Wirkung von Eignungsgebieten (Ausschlusswirkung) enthält:
insgesamt 29 Vorranggebiete mit einer
Gesamtfläche von 2.197 ha, entsprechend 1,34 % der Landkreisfläche.
Somit erreicht der Landkreis einen Wert zwischen 1 und 2 % seiner Plangebietsfläche. Unter Einbezug aller untersuchten und überprüften Kriterien ist eindeutig belegt, dass der Landkreis Göttingen der Windenergienutzung im Kreisgebiet substanziell Raum verschafft.“