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Umfangreiche Abstimmungsunterlagen

Am Abstimmungssonntag vom 13. Juni 2021 gelangen fünf Bundesvorlagen sowie folgende Gemeindegeschäfte an die Urne:
- Jahresbericht 2020
- Gesamtrevision Ortsplanung

Das Kantonsgericht Luzern hat kürzlich in einem Urteil stipuliert, dass Gemeindebehörden eine Bringschuld haben. D.h. es genügt nicht, dass weiterführende Unterlagen zu den Abstimmungsgeschäften ausschliesslich auf der Website oder bei der Kanzlei zur Einsicht aufgelegt werden. Der Umfang der Botschaften sowie der aufgrund des Urteils zusätzlich notwendige Zustellung des neuen Bau- und Zonenreglements sowie des Zonenplans machte es notwendig, dass der Versand der Abstimmungsunterlagen in einem C4 Couvert erfolgen musste. Bitte beachten Sie im Detail die am Stimmrechtsausweis angefügte Wegleitung, um gültig abzustimmen.

Haben Sie Fragen zur brieflichen Abstimmung? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Kanzlei. Telefon: 041 444 20 20 | kanzlei@buchrain.ch

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.