Schutz der Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frost
* Wenn Wasser einfriert
* Wir geben Ihnen Tipps
Jeden Winter verursacht der Frost an Wasserhausanschlüssen, Wasserzählern und Hausinstallationen empfindliche Schäden. die meisten dieser Schäden lassen sich verhindern, wenn der Hauseigentümer oder Hausverwalter Vorkehrungen zum Schutz der entsprechenden Einrichtungen trifft.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt deshalb: Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen möglichst immer geschlossen halten ; beschädigte Fensterscheiben und schlecht dichtende Türen sollten instand gesetzt werden; im Winter nicht benötigte Leitungen, z.B. Gartenleitungen, Bauwasserleitungen oder Leitungen für Bodenräume, Garagen und Ställe absperren und vollständig entleeren; Abstellhähne auf Dichtheit prüfen und frostgefährdete Leitungen und Wasserzähler mit Isolierstoffen umhüllen oder durch elektrische Rohrwärmer schützen.
Und wenn trotz aller Vorsorge eine Leitung eingefroren ist?
Dann ist es immer noch am besten, einen Fachmann zu holen. Ein erfahrener Installateur kann mit eingefrorenen Leitungen umgehen. Ansonsten: Den eingefrorenen Leitungsteil von der Versorgung absperren, den Haupthahn für die Wohnung oder das gesamte Gebäude schließen; Hände weg von Auftaumaßnahmen mit offenen Flammen! Es besteht allerhöchste Brandgefahr.
Auftauen grundsätzlich vom geöffneten Hahn in Richtung der eingefrorenen Stelle und Auftauen mit heißen Tüchern oder Gummiwärmflaschen. Oder die Stelle mit Heißluft anblasen.
Sollten Schäden an der Hausanschlussleitung oder am Zähler eingetreten sein ist dies unverzüglich dem Ortsbauamt unter der Telefonnummer 07127/1801-42 zu melden. Für die Beseitigung von Schäden nach der Wasserzähleranlage sind Installationsunternehmer zuständig.