Grundsteuerreform
Das sind die neuen Hebesätze Grundsteuer A und B für die Gemeinde Neckartenzlingen
Wie alle Gemeinden in Baden-Württemberg musste auch die Gemeinde Neckartenzlingen im Zuge der Grundsteuerreform ihre Grundsteuer Hebesätze neu festlegen. Diese wurden am 22. Oktober 2024 vom Gemeinderat beschlossen und greifen ab 1. Januar 2025. Grundstückseigentümer müssen sich auf Veränderungen einstellen.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Grundsteuerregelung in Kraft, welche in Baden-Württemberg erstmals auf dem neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) basiert. Das Land Baden-Württemberg hat für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Die Ermittlung des Grundsteuerwerts ist bereits erfolgt. Relevant hierfür waren die Grundstücksfläche und der jeweilige, vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 1. Januar 2022 festgestellte Bodenrichtwert. Nicht
relevant war jedoch der Wert des Gebäudes auf dem entsprechenden Grundstück.
Damit das Grundsteueraufkommen auf gleichem Niveau bleibt, hat der Gemeinderat neue Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen, welche zu einer Aufkommensneutralität der Gesamtsteuersumme bei der Grundsteuer führen. Belastungsverschiebungen innerhalb der Grundsteuer sind jedoch vorhanden, so müssen einige Eigentümer mit großen Grundstücken nun etwas mehr bezahlen, andere hingegeben wieder weniger. Diese Verschiebungen sind rein auf den vom Finanzamt festgelegten Messbetrag zurückzuführen, welcher sich aufgrund der Grundstücksfläche sowie des Bodenrichtwerts berechnet.
So wird die Grundsteuer künftig festgesetzt:
Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbetrag ergibt sich - wie bisher - aus einem dreistufigen Verfahren: Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Begünstigt dabei wird beispielsweise die Wohnnutzung. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.
Das sind die neuen Hebesätze der Gemeinde Neckartenzlingen:
Wie vom Finanzausschuss vorgeschlagen, wird der Hebesatz für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) auf 345 v.H. (bisher 320 v.H.) festgesetzt.
Für die Grundsteuer B (alle anderen Flächen) wurde ein Hebesatz von 195 v.H. (bisher 355 v.H.) beschlossen.