Verkehrspolizeiliche Massnahme
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Biberist hat am 16.09.2024 folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Neue Signalisation:
Rechtsabbiegen (2.37)
- GB-Nr. 464, Einmündung in die Hauptstrasse GB-Nr. 90056
Der Plan kann während der Beschwerdefrist - während den üblichen Schalteröffnungszeiten - in der
Gemeindeverwaltung Biberist bei der Abteilung Bau + Planung im 2. Stock eingesehen werden.
Das Signal Abbiegen nach links verboten (2.43) mit zugehöriger Bodenmarkierung (6.01) Hauptstrasse, GB-Nr. 90056 wird gleichzeitig mit dieser Publikation durch den Kanton Solothurn im Amtsblatt publiziert.
Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Bau- und Justizdepartement, Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, 4509 Solothurn, Beschwerde eingereicht werden. Sie ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Innert derselben Frist ist bei der Staatskasse in Solothurn (IBAN CH56 0833 4000 0S12 1579 A) mit dem Vermerk "Verkehrs-massnahmen: Konto-Nr. 2006074 / 006" ein Kostenvorschuss von CHF 500.00 zu hinterlegen.
Der Gemeinderat