Vorausschauendes Parken hilft bei der Leerung der Abfallgefäße
Im Rahmen der wiederkehrenden Leerung der Abfallgefäße hat die Firma Remondis zunehmend Schwierigkeiten, zu den Abfallgefäßen der Havixbecker Haushalte zu gelangen. Insbesondere in dicht bebauten Straßen mit gleichzeitig hohem Parkdruck war dies zuletzt oftmals der Fall. Im schlimmsten Fall konnten die Fahrzeuge nicht zu den Grundstücken gelangen, wodurch die Abfallgefäße nicht geleert werden konnten bzw. eine Leerung nachgeholt werden musste.
Dieser Umstand ist sowohl für die Firma Remondis als auch für die betroffenen Haushalte nicht zufriedenstellend.
Vielen Autofahrenden ist dabei gar nicht bewusst, dass sie behindernd oder an Stellen parken, an denen ein Halteverbot besteht. Dies ist zum Beispiel der Fall in Kurven, innerhalb von fünf Metern an Kreuzungen, gegenüber von Straßeneinmündungen sowie Ein- und Ausfahrten.
Zudem gilt ein Halteverbot auch dann, wenn die Straße durch parkende Fahrzeuge zu schmal für die Müllfahrzeuge oder für andere Großfahrzeuge, wie Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, wird.
Neben der Situation, dass Fahrzeuge rechtswidrig abgestellt werden, gibt es im Rahmen der Müllabfuhrtage auch Probleme mit rechtmäßig gekennzeichneten Parkflächen. Denn die Müllfahrzeuge benötigen ausreichend Platz als Rangier- und Wendefläche sowie als Sicherheitsabstand zu den parkenden Fahrzeugen und anderen Hindernissen wie z. B. Zäunen, Hecken und Bäumen.
Auch hier ist die Situation so, dass den Autofahrenden nicht bewusst ist, dass sie ihr Fahrzeug – zwar rechtmäßig – aber dennoch behindernd abgestellt haben. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Havixbeck nun Hinweisschilder angefertigt, um an beschriebenen Parkflächen auf diesen Umstand hinzuweisen und darum zu bitten, die Parkflächen während der Müllabfuhrtage als Rangierflächen freizuhalten.
Abschließend werden alle Autofahrenden gebeten, ihr eigenes Parkverhalten zu überprüfen und in engen Bereichen und Wendeanlagen so zu parken, dass auch größere Fahrzeuge wie Müll- oder Rettungsfahrzeuge die Straße oder die Wendeanlage noch befahren können.