Im Schwarzwald-Baar-Kreis gilt weiterhin die "Bundesnotbremse“

(Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, 20.05.2021)

Mit Erleichterung sieht das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, dass der Trend der sinkenden Sieben-Tages-Inzidenz auch hier im Landkreis eingetreten ist. So können bereits am Samstag, 22. Mai erste Lockerungsschritte vorgenommen werden, weil der Inzidenzstatus von unter 165 und 150 erzielt wurde. Hierzu hat das Gesundheitsamt heute, am Donnerstag, 20. Mai die Unterschreitung der Werte an den letzten fünf Werktagen öffentlich bekanntgemacht. Dennoch reichen die sinkenden Inzidenzzahlen derzeit noch nicht aus, um bereits für das kommende Pfingstwochenende die sogenannte Bundesnotbremse außer Kraft treten zu lassen.

Weitergehende Lockerungen wie beispielsweise das Außerkrafttreten der Bundesnotbremse gelten erst, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt. Sobald die Bundesnotbremse außer Kraft getreten ist, kann zeitgleich die Öffnungsstufe 1 erfolgen.
„Sicher ist es so, dass wir erleichtert sind, dass die Zahlen derzeit auch bei uns im Landkreis sinken. Noch am 2. Mai hatten wir einen besorgniserregenden Höchststand mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 279,1. Darum ist es gut zu sehen, dass auch bei uns der Landes- und Bundestrend der sinkenden Inzidenzen angekommen ist und wir die Wende hoffentlich geschafft haben. Dennoch ist es schwierig, geduldig zu sein, denn alle möchten natürlich weitere Lockerungen erreichen, was nur dann möglich ist, wenn wir die Inzidenz unter 100 konstant erreicht haben“, so Landrat Sven Hinterseh.

Ab Samstag, 22. Mai gelten dennoch einige Lockerungen:

Für den Einzelhandel:
Ab Samstag, 22. Mai können Einzelhändler wieder „Click&Meet“ mit einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche (mit Test-konzept) anbieten (Inzidenz unter 150).

Für Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten:
Der Regelbetrieb ist möglich ab Samstag, 22. Mai (Inzidenz unter 165).
Die Testpflicht für Kinder und Mitarbeitende (Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes) bleibt dagegen vorerst bestehen. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, beziehungsweise mit Ablauf des 6. Juni.

Für Schulen:
Nach den Pfingstferien ist damit zu rechnen, dass wieder Wechsel- oder Präsenzunterricht stattfindet. Die Regelungen hierzu werden noch bekannt gegeben.

Weitere Infos werden auf der Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis unter: www.lrasbk.de/coronavirus veröffentlicht.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadtverwaltung St. Georgen veröffentlicht.