Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag

Aufruf zum Volksbegehren

Seit 2022 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landtagswahlgesetz:
Nun müssen bei der Landtagswahl 2 Stimmen
statt wie bisher 1 Stimme abgegeben werden
(Zwei-Stimmen-Wahlrecht).

Problem:

Bleiben die 70 Wahlkreise unverändert droht 2026 ein übergroßer Landtag mit zusätzlichen Kosten von 200 Millionen Euro pro Legislaturperiode (laut Landesrechnungshof).

Lösung:

Reduzierung der Wahlkreise auf 38 (wie bei der Bundestagswahl) mit maximal 120 Sitzen.
Genau das sieht der Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" vor.

Dieses Volksbegehren verhindert einen XXL-Landtag

Was können Sie tun?

- mindestens 16 Jahre alt
und
- wahlberechtigt in Baden-Württemberg

Alles weitere über diesen Link:

https://www.landtag-verkleinern.com/

UNTERSTÜTZEN SIE DIESE PETITION! DANKE

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Freie Wähler Steinheim an der Murr e.V. veröffentlicht.