Coronaschutzverordnung Land NRW für den Friedhofsbereich

Hallo,
beigefügte E-Mail zur Kenntnis.
Viele Grüße
Franz-Josef Weiffen
Ortsbürgermeister
—————————

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meiner Email vom 28.04.2021 hatte ich Sie über die neuesten Maßnahmen aufgrund der sog. Bundes-Notbremse für den Friedhofsbereich in der Stadt Marsberg informiert. Ab Freitag, den 21.05.2021 finden die Anwendungen der Bundes-Notbremse keine Anwendung mehr. Stattdessen gelten damit die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 12.05.2021, in Kraft getreten am 15.05.2021.

Ich möchte Sie hiermit über die ab dem 21.05.2021 geltenden Bestimmungen unterrichten.

Der Mindestabstand von 1,50 m darf nur zwischen nahen Angehörigen bei der Beisetzung auf dem Friedhof unterschritten werden.

Aufhebung der Teilnehmerbegrenzung

Bei einer Teilnehmerzahl von über 25 Personen gilt auf dem Friedhof die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle Anwesenden.

Zur evtl. erforderlichen Kontaktrückverfolgung besteht weiterhin die Pflicht zum Führen einer Liste am Tag der Beerdigung für alle nahen Angehörigen (einfache Rückverfolgbarkeit).

Die Bestimmungen für die Nutzung der städtischen Leichenhallen und Friedhofskapellen (Maskenpflicht für alle Anwesenden und begrenzte Personenzahl entsprechend der örtlichen Gegebenheiten) bleiben unverändert bestehen.

Diese Maßnahmen können sich jederzeit wieder ändern. Die Stadt Marsberg bittet daher um Verständnis für die getroffenen Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Katharina Boldt
_______________________________________________________
Diese Email sendete Ihnen:

Katharina Boldt
Amt für Bürgerdienste und Ordnung

Stadt Marsberg
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg

Telefon: (0 29 92) 602 243
Telefax: (0 29 92) 602 201 243
Email: k.boldt@marsberg.de

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe westheim+ veröffentlicht.