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Info zu den aktuellen Lockerungen & weiteres Testzentrum in Marsberg

21. Mai 2021
Informationen zu den aktuellen Lockerungen und weiteres Testzentrum in Marsberg
Pressemitteilung der Stadtverwaltung

Mit dem 21.05.2021 treten die neuen Lockerungen der Corona-Schutzverordnung für das Gebiet des Hochsauerlandkreises in Kraft. Dies bedeutet konkret, dass die meisten Geschäfte trotz der Pandemie wieder für den regulären Kundenverkehr öffnen dürfen, jedoch unter der Voraussetzung das alle Kunden vollständig immunisiert, bereits genesen oder innerhalb der letzten 48 Stunden vor dem Besuch mit einem in der Coronatestungsverordnung vorgesehenen Testverfahren, Schnelltest oder PCR-Test, auf das Corona-Virus getestet worden sind und das Ergebnis von der Teststelle schriftlich oder digital bestätigt wird.
Dies gilt auch für die Stadtbibliothek Marsberg, welche so zu den bekannten Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Samstag von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr) wieder für den Kundenverkehr zugänglich ist.
Die Regelung des Nachweises der Immunisierung, der Genesung oder der Testung gilt im Grundsatz nicht mehr für Friseurbesuche. Hier ist der Nachweis nur noch erforderlich, wenn zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung von der Kundin oder dem Kunden getragen werden kann, zum Beispiel bei einer Behandlung im Gesicht.
Zusätzlich zu den Nachweisen ist immer auch ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Weiterhin wird darüber informiert, dass es eine zusätzliche Möglichkeit gibt, einen oben beschriebenen Test zu bekommen. Auf dem Parkplatz der Dreifachturnhalle, Trift 20, 34431 Marsberg, wird ab dem 22.05.2021 eine Drive-In-Teststation ihren Betrieb aufnehmen, die aber auch von Fußgängern besucht werden kann. Hier können auch am Wochenende die entsprechenden Tests gemacht werden. Den Link zur Terminbuchung und alle weiteren Informationen, auch zu den anderen Testzentren, finden Sie auf der Homepage der Stadt Marsberg unter www.marsberg.de.

Quelle:
Stadtverwaltung Marsberg

https://newsletter.marsberg.com/message/fdf81ea7827939059ef87375903e995f-5df2ba6742bd35efe2ad3327264acf7f

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