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Nikotinprävention: «Vapen – Tscheggsch, was machsch?»

Am 1. Oktober 2024 trat auf nationaler Ebene das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) in Kraft. Dieses regelt erstmals Tabakprodukte und elektronische Zigaretten in einem eigenen Gesetz. Nebst den Werbe- und Sponsoring-Einschränkungen wird darin auch das Abgabealter einheitlich geregelt. Sämtliche Tabakprodukte und elektronische Zigaretten dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Wer das Verkaufsverbot missachtet, kann mit einer Busse bestraft werden.

Mit dem neuen Gesetz werden strukturelle Massnahmen ergriffen, um die Attraktivität und den Zugang zu Produkten wie E-Zigaretten oder Snus zu reduzieren. Gleichzeitig sollen auf kantonaler Ebene Präventionsmassnahmen und der Zugang zu zielgruppenspezifischen Informationen gestärkt werden. Dazu wurde der Flyer «Vapen – Tscheggsch, was machsch?» entwickelt. Er soll Jugendliche auf Nikotin und dessen Wirkung sensibilisieren. Den Flyer und weitere Angebote zum Thema finden Sie auf der Website von Akzent Suchtprävention.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.