Neuaufstellung und Fortschreibung von qualifizierten Mietspiegeln

Mietpreissteigerungen um durchschnittlich 2,5 Prozent zu verzeichnen

Zum 01. Dezember 2024 treten die neuen Mietspiegel in Kraft, die durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld, im Auftrag der einzelnen Städte und Gemeinden, erstellt wurden. Neben den Kommunen stimmten auch die Interessenvertreter der Mieter- und Vermieterverbände den Mietspiegeln zu. Die Mietspiegel für die Städte Billerbeck, Dülmen, Lüdinghausen und Olfen wurden mittels Verbraucherpreisindex um +6,2 Prozent fortgeschrieben. Für die Stadt Coesfeld sowie die Gemeinden Ascheberg, Havixbeck, Nottuln, Nordkirchen, Rosendahl und Senden erfolgte eine Neuaufstellung der Mietspiegel. Die Mietspiegel haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Für die Neuaufstellung wurden in den letzten Monaten etwa 10.000 Fragebögen an die Vermieter versendet, von denen über 70 Prozent beantwortet wurden. Insgesamt konnten so 6.367 Mietinformationen zusammengetragen werden. „Wir sind mit der Rücklaufquote sehr zufrieden.“ erklärt Sebastian Schnute, Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Der gesamte Datenbestand wurde anschließend nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen statistisch ausgewertet.

Die Auswertung zur Neuaufstellung der Mietspiegel ergibt insgesamt, dass die Mieten in den Gemeinden Senden und Nordkirchen leicht gesunken sind, während sie in der Stadt Coesfeld sowie in den Gemeinden Ascheberg, Havixbeck, Nottuln und Rosendahl zwischen zwei und sechs Prozent gestiegen sind. Differenzierter stellt sich das in den einzelnen betroffenen Städten und Gemeinden dar. Bei einer Wohnung mit rd. 80 m² und einem Baujahr zwischen 2019-2023 beträgt die durchschnittliche Miete in Coesfeld rd. 9,80 €/m², in Ascheberg rd. 9,25 €/m², in Havixbeck rd. 9,50 €/m², in Nordkirchen rd. 8,00 €/m² in Nottuln rd. 10,35 €/m², in Rosendahl rd. 7,05 €/m² sowie in Senden rd. 8,75 €/m² Wohnfläche.

Auch die Wohnwertmerkmale wie Größe, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung wurden im Rahmen dieser Auswertung untersucht. So gelten die Tabellenwerte für Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern, in Wohn- und Geschäftshäusern sowie in Einliegerwohnungen; freistehende Einfamilienhäuser rechtfertigen beispielsweise einen Zuschlag von neun Prozent, eine gehobene Ausstattung von acht Prozent. Bei sehr einfacher Ausstattung sind neun Prozent abzuziehen. Wohnungen, die in den letzten Jahren überwiegend modernisiert wurden, erhalten einen Zuschlag von 14 Prozent auf den Mietwert. Gute Lagen werden mit einem Zuschlag von fünf Prozent berücksichtigt, eher mäßige Lagen sowie Wohnlagen im Außenbereich mit Abschlägen von neun bzw. vier Prozent. Auch unterschiedliche Ortslagen finden Berücksichtigung.

Detaillierte Informationen sind in den jeweiligen Mietspiegeln enthalten – diese sind u.a. in den örtlichen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden zu erhalten. Die Mietspiegel werden auch auf der Internetpräsenz des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld unter http://gutachterausschuss.kreis-coesfeld.de/produkte/mietspiegel veröffentlicht.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Rathaus veröffentlicht.