Öffnungsschritte ab Freitag, 28. Mai erlaubt

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Esslingen hat nach § 28b Abs. 1 und 2 In- fektionsschutzgesetz (IfSG) im Landkreis Esslingen folgende
Feststellung getroffen:

1. Für den Landkreis Esslingen ist die Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner seit mehr als fünf Werktagen in Folge unterschritten.

2. Damit treten die Maßnahmen des §28b Abs.1 IfSG. ab Freitag, den 28.05.2021 außer Kraft.

Welche Öffnungen (Öffnungsschritt 1) ab Freitag, den 28.5. möglich sind, sind in der angehängten PDF–Datei veröffentlicht.

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