Vorübergehende Verkehrsanordnung Dorfstrasse - prov. Fussgängerstreifen

Betrifft: Dorfstrasse, kommunales Strassennetz

Dauer der Verkehrsanordnung: per sofort (mit Beginn der Markierung/Wetter abhängig) und bis längstens am 30. April 2025

Verkehrsanordnung: Höhe Dorfstrasse 47 (Markierung 6.17 Fussgängerstreifen mit Signal 4.11 Standort des Fussgängerstreifens) sowie die Sperrung des Trottoirs (Signal 2.15) ab Dorfstrasse 51 (Höhe Lindenbach) bis Dorfstrasse 47.

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