Vorübergehende Verkehrsanordnung Dorfstrasse - prov. Fussgängerstreifen
Betrifft: Dorfstrasse, kommunales Strassennetz
Dauer der Verkehrsanordnung: per sofort (mit Beginn der Markierung/Wetter abhängig) und bis längstens am 30. April 2025
Verkehrsanordnung: Höhe Dorfstrasse 47 (Markierung 6.17 Fussgängerstreifen mit Signal 4.11 Standort des Fussgängerstreifens) sowie die Sperrung des Trottoirs (Signal 2.15) ab Dorfstrasse 51 (Höhe Lindenbach) bis Dorfstrasse 47.
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