Tiere müssen gemeldet werden - Meldestichtag ist der 1. Januar 2025
Die Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden) weist darauf hin, dass alle Halter von Pferden, Schweinen, Schafen, Hühnern, Truthühner/Puten und Bienenvölkern – sofern sie keinem Imkerverein angehören – per Gesetz dazu verpflichtet sind, ihren Tierbestand bis zum ersten Januar 2025 bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zu melden.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.