Sirenentest 2025

Die Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung im Falle von Katastrophen und Notlagen sind ein wichtiges Element im Schweizer Bevölkerungsschutz. Gestützt auf die Verordnung über den Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutzverordnung, BevSV) vom 11. November 2020 (Stand, 1. Januar 2021) und das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) vom 20. Dezember 2019 (Stand, 1. September 2023) hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz den Sirenentest für alle Gemeinden obligatorisch erklärt.

Im Rahmen des ordentlichen Sirenentests wird die folgende Funktionsbereitschaft überprüft: Sirenentest:

Mittwoch, 05. Februar 2025
13.30-14.00 Uhr Allgemeiner Alarm (gesamte Schweiz)
14.00-16.30 Uhr  Wasseralarm (Nahzonen unterhalb von Stauanlagen)
13.30-16.30 Uhr  Meldung Alertswiss

Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.