Neues Reglement regelt die Nutzung des öffentlichen Grunds
Ein neues Reglement regelt die Nutzung des öffentlichen Grunds in Romanshorn.
Es unterscheidet zwischen befristeten und dauerhaften Nutzungen und definiert
Zuständigkeiten sowie Gebühren.
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.