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Aus «AVMR» wird «bbur»

Die Amtsvormundschaft Mittelrheintal bekommt einen neuen Namen und wird zu Berufsbeistandschaft Unteres Rheintal. Die Namensänderung ist auf die gesetzlichen Grundlagen und die fachliche Haltung im Rahmen der Mandatsführung zurückzuführen.

Der Name «Amtsvormundschaft» ist ein Relikt aus der Zeit, als nach altem Recht die heutigen Berufsbeistandschaften unter der Bezeichnung «Amtsvormundschaft» bekannt waren. Der Begriff Vormundschaft wird im geltenden Kindes- und Erwachsenenschutzrechts jedoch nur noch im Kindesschutz verwendet. Deshalb entstand die angepasste Berufsbezeichnung «Berufsbeistand». Mit der Namensänderung wird diesem Umstand Rechnung getragen. Auch unter dem neuen Namen bleibt die Berufsbeistandschaft Unteres Rheintal zuständig für die Führung von behördlichen Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz (Beistandschaften) für die sechs Mitgliedsgemeinden Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Widnau und St. Margrethen mit rund 41'000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Die ehemals regionale Amtsvormundschaft Mittelrheintal mit Sitz in Heerbrugg führte seit 1992 beistandschaftliche Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz für die Gemeinden Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau. Mit den Beitritten der Gemeinden St. Margrethen (2013) und der Gemeinde Au (2015) erweiterte sich das Zuständigkeitsgebiet der Organisation.

Seit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (2013) errichtet die KESB Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz und die Berufsbeistandschaft setzt die errichteten Massnahmen um. Im Kindesschutz kann die KESB die Beistandspersonen mit Vaterschaftsanerkennungen, Elternberatung, Besuchsrechtsregelungen bis hin zur Sicherstellung der schulischen und gesundheitlichen Entwicklung beauftragen. Während im Kindesschutz das Augenmerk auf der körperlichen, seelischen und sozialen Unversehrtheit der Kinder liegt, setzt der Erwachsenenschutz auf die Aufrechterhaltung der Selbstbestimmung und der individuellen Autonomie der verbeiständeten Personen, sofern der persönliche Zustand und der gesetzliche Auftrag dies zulässt. Im Erwachsenenschutz können die Begleitung, Unterstützung oder Vertretung in der Personensorge, im Rechtsverkehr oder bei der Einkommens- und Vermögensverwaltung zu den Aufgaben zählen. Mittlerweile beschäftigt die Berufsbeistandschaft Unteres Rheintal 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie führt aktuell rund 550 Beistandschaften.

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