Neubau Grundschulbetreuung - Vergabe von Planungsleistungen
Am 12. Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ in Kraft, das einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder festlegt. Der Bund stellt den Ländern bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen bereit. Auch die Gemeinde Neckartenzlingen hat einen Förderantrag eingereicht. Da noch keine Planungen vorlagen, suchte die Verwaltung gemeinsam mit dem Architekturbüro Aldinger nach einem geeigneten Standort im Bereich der Auwiesenschule. Die Option, die Ganztagesbetreuung in der Auwiesensporthalle zu integrieren, wurde aufgrund der baulichen Gegebenheiten verworfen. Stattdessen wurde ein Neubau konzipiert, für den ein Raumprogramm entwickelt wurde. Die Fachplanungsleistungen für Architektur, Statik, Elektro und Bauphysik wurden vergeben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Ingenieurbüro Henne und Walter mit den Leistungsphasen 1 bis 3 für den Neubau zu beauftragen, mit einem Honorarangebot von 34.834,30 € brutto.