Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung

Seit Anfang 2024 sind alle Kommunen in der Bundesrepublik zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet. Für einen effizienten Ablauf sind Beratungen und Beschlüsse in den Gemeinderatssitzungen unabdingbar. Um dafür eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen, hat der Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen am 5. Dezember die BürgermeisterInnen und Gemeinderatsmitglieder der Gemeinden Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Schlaitdorf, Großbettlingen und Frickenhausen zu einer Veranstaltung rund um das Thema kommunale Wärmeplanung in der Melchiorhalle in Neckartenzlingen eingeladen. Nach der Eröffnung durch die Verbandsvorsitzende Melanie Braun wurde in zwei Vorträgen von der Klimaschutzagentur im Landkreis Esslingen und den Stadtwerken Tübingen über Chancen, Ziele und Grenzen des Wärmeplans gesprochen. Die anschließende Fragerunde konnte einige Unklarheiten beseitigen und bot zugleich Platz für Kritik an der Gesetzgebung und Diskussionen über das weitere Vorgehen. Stand jetzt müssen die Gemeinden vor Beginn der kommunalen Wärmeplanung die Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) 2025 abwarten, in dem die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Wärmeplanung und die Konnexitätszahlungen des Landes bekannt gegeben werden.

Die Präsentationsfolien können unter www.gvv-neckartenzlingen.de angeschaut werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen veröffentlicht.