Hinweis zur Räum-/ und Streupflicht
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bitte denken Sie daran, Ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen, um die Gehwege vor Schnee und Eis zu sichern. Dies dient der Sicherheit aller Fußgänger und trägt zur Vermeidung von Unfällen bei.
Die Gemeinde kümmert sich selbstverständlich um die Räumung und Streuung der öffentlichen Flächen und Straßen. Für die privaten Grundstücke sind jedoch Sie als Eigentümer verantwortlich. Wir bitten Sie, Ihrer Verpflichtung täglich zwischen 7 Uhr (sonn- und feiertags 8.30 Uhr) und 20 Uhr rechtzeitig nachzukommen und damit einen Beitrag zu einer sicheren Winterzeit zu leisten.
Alles Wichtige hierzu ist in unserer entsprechenden Satzung geregelt, die auf unserer Internetseite veröffentlicht ist. (www.neckartenzlingen.de – Bürgerservice&Politik – Ortsrecht/Satzungen)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!