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Corona-Update: Erweiterte Maskenpflicht entfällt

Das Landratsamt Lörrach informiert, dass das Landesgesundheitsamt für den Landkreis Lörrach am Montag einen Inzidenzwert von 42,0 veröffentlicht hat. Da dies der siebte Tag in Folge war, an dem der Inzidenz-Wert von 50 unterschritten wurde, ist heute die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht, die die landesweite Regelung seit November 2020 ergänzt hatte, außer Kraft getreten.

Es gelten weiterhin die Regelungen zur Maskenpflicht gemäß § 3 der Corona-Verordnung. Städte und Gemeinden können zusätzliche Schutzmaßnahmen festlegen, da nun aufgrund der gesunkenen Inzidenzwerte die Regelungskompetenz wieder auf die Städte und Gemeinden als Ortpolizeibehörden übergegangen ist.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur geltenden Maskenpflicht in Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c110436

❗️ Ergänzender Hinweis: Nachdem es zu diesem Thema berechtigte Nachfragen gab, hier noch eine Erläuterung: Ab sofort gelten zur Maskenpflicht wieder die Vorgaben des Landes. Dies bedeutet, dass eine Maske unter anderem bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, an Bahn- und Bussteigen, in Kraftfahrzeugen, sofern sich darin Personen aus mehr als einem Haushalt aufhalten, in und im Warte- und Zugangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften, auf Wochenmärkten sowie innerhalb von Fußgängerbereichen (Marktplätze, Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen, stark frequentierte Wege), sobald hier der Abstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann, getragen werden muss. Genauere Details zu allen Bereichen findet Ihr in Paragraf 3 der Corona-Verordnung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht.