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Grenzen zwischen kosmetischen und medizinischen Fußpflege

Die Grenzen sind teilweise fließend, aber es lassen sich folgende Unterscheidungen treffen:

Kosmetische Fußpflege
•Ausübung von pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß
•Nägel schneiden, Hornhautabtragen und Nägel dekorativ behandeln
•Bedarf keiner spezieller Ausbildung oder Erlaubnis
•Gewerbeanmeldung erforderlich und ist komplett MwSt. Pflichtig
•Behandlung von Risikogruppen ist untersagt ( Diabetiker, Kunden mit Durchblutungsstörungen oder Kunden mit Störung der Blutgerinnung)
•laut Corona Vorschriften, wird Corona Test verlangt

Medizinische Fußpflege ( es dürfen ohne Ausnahmen nur Podologen und unter Umständen Heilpraktiker)
•Präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigtem Fuß
•Behandlung von Fußpilz, eingewachsenen Nägeln oder entzündeten oder infizierten Füßen
•Behandlung von Risikopatienten
•Ist heilberufliche Tätigkeit dadurch bedarf einer spezieller Ausbildung und Erlaubnis
• Da es um eine Therapie handelt, wird kein Corona Test verlangt
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Heilpraktikerin und Podologin