Bild im Zusammenhang mit dem Beitrag

🚫Kein Silvesterfeuerwerk im Altdorf Bovenden🚫

Wie schon seit Jahren wird es wegen der mit älteren Fachwerkhäusern und der unterschiedlichsten Nutzung versehenen sehr engen Bebauung des Altdorfes des Ortsteiles Bovenden ein Abbrennverbot für Silvesterfeuerwerk geben.
Das Verbot wurde räumlich ausgeweitet. Bitte beachten Sie die geltenden Abgrenzungen.
Die Verwaltung hat am 22.11.2024 eine „Allgemeine Anordnung“ für den 31.12.2024 und 01.01.2025 erlassen.
Dieses Verbot ist räumlich begrenzt
-auf die gesamte Tunnelabdeckelung Bahn/B 3,
-den Friedhof sowie
-auf einen Umkreis von 50 m der folgenden Straßen:
An der unteren Mühle zwischen Untere Straße und Schinderkuhlenweg; Auf dem Plane; Auf dem Thie; Breite Straße zwischen Untere Straße und Abdeckung B3/Bahn; Burgstraße; Feldtorweg zwischen Maschweg und Abdeckung B3/Bahn; Im Bache; Im Winkel; Kirchgasse; Maschweg bis Einmündung Im Winkel inkl. Kreuzungsbereich; Obere Gasse; Schinderkuhlenweg; Untere Gasse; Untere Straße; Vor dem Tore zwischen Untere Straße und Schinderkuhlenweg; Zehntenstraße
An den übrigen Tagen besteht das Verbot bereits aufgrund des § 23 Abs. 1 1. SprengV.

Hier können Sie weiterlesen:
https://www.bovenden.de/portal/meldungen/kein-silvesterfeuerwerk-im-altdorf-bovenden-900000185-25410.html?rubrik=900000005

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Flecken Bovenden veröffentlicht.