Erste Änderung der Achten CoronaVerordnung notverkündet

Die Landesregierung hat die erste Änderung der Achten Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) notverkündet. Neben notwendigen Anpassungen und Klarstellungen, die sich im Zuge der Einführung der Öffnungsstufen ergeben haben, ist in der Änderung die Überführung des Regelungsinhalts des § 19 in die CoronaVO Schule umgesetzt.

Den Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021 können Sie auf der Website des Staatsministeriums abrufen.
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf

Die Änderungen / Ergänzungen des § 21 Abs. 2 Nr. 8), Abs. 3 Nr. 6), Abs. 5 und 5a) sowie Abs. 9a) CoronaVO treten heute, Freitag 4.Juni 2021 in Kraft, die weiteren Änderung am Montag, 7. Juni 2021.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.