Musikschul-Öffnung ab 07.06.2021

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

am Montag 07.06. tritt eine neue Corona-VO des Landes in Kraft, die erfreulicherweise auch umfassende Lockerungen für den Unterricht an Musikschulen beinhaltet. So ist Unterricht an Blasinstrumenten, sowie im Fach Gesang ab sofort wieder mit bis zu 5 Schülerinnen und Schülern möglich. In allen anderen Fächern sind sogar wieder Gruppen mit bis zu 10 Schülerinnen und Schülern erlaubt.
Die umfangreichen Lockerungen sind jedoch an eine Nachweispflicht gekoppelt: Musikschulen sind verpflichtet, sich vor jedem Unterricht einen Test-, Impf-, oder Genesenennachweis vorlegen zu lassen. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Für die Tests gelten folgende Vorgaben:

Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, können als Nachweis einen von ihrer Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Schulen sind ab sofort verpflichtet, diese Bescheinigungen auszustellen und erhalten dafür vom Kultusministerium ein offizielles Formular.

Da es in den ersten Wochen bei den Schulen zu logistischen Problemen bei der Ausstellung von Bescheinigungen kommen kann und sich darüber hinaus einige Schülerinnen und Schüler noch im Wechselunterricht befinden, akzeptiert die Jugendmusikschule St. Georgen-Furtwangen übergangsweise auch selbstbescheinigte negative Testergebnisse. Sollten Sie von Ihrer Schule keine Bescheinigung erhalten, geben Sie Ihren Kindern zum Unterricht bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular der Jugendmusikschule mit, das Sie auf der Startseite unserer Homepage unter www.jugendmusikschulen.de finden und ausdrucken können.

Erwachsene Schülerinnen und Schüler benötigen für die Teilnahme am Präsenzunterricht einen tagesaktuellen Nachweis (24h) eines negativen Coronatests, sofern kein Impf-, oder Genesenennachweis vorgelegt werden kann.

Wir sind uns bewusst, dass die neuen Vorgaben des Landes für Schüler, Eltern und Lehrkräfte mit zusätzlichem Aufwand verbunden sind, freuen uns aber dennoch, dass durch diese Regelung eine Rückkehr in den Unterrichtsbetrieb in Präsenzform ermöglicht wird.
Wir bitten Sie, zukünftig nur noch im äußersten Notfall den Onlineunterricht in Anspruch zu nehmen, da ein Wechsel zwischen Online- und Präsenzunterricht für unsere Lehrkräfte häufig technisch nicht realisierbar ist. In vielen Gemeinden sind wir nur "zu Gast" und haben in den Unterrichtsstätten oft keine Internetverbindung.
Des Weiteren gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln, die Sie auf unserer Homepage unter News/Corona-News nachlesen können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Elias Zuckschwerdt
Schulleiter