Öffnungsschritt 3 im Landkreis Esslingen

Angesichts der sinkenden Inzidenzen hat die Landesregierung weitere Lockerungen beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab heute, Montag, 07.06.2021. Die 7-Tage-Inzidenz von 50 ist im Landkreis Esslingen seit mehr als fünf Tagen in Folge unterschritten - das hat das Landratsamt amtlich festgestellt. Damit tritt ab heute, 07.06.2021 der Öffnungsschritt 3 in Kraft. Dann ist unter anderem erlaubt:

✅ Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen. So sind Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich.

✅ Gastronomie von 6 bis 1 Uhr

✅ Shisha- und Raucherbars von 6 bis 1 Uhr

✅ Messen, Ausstellungen und Kongresse

✅ Veranstaltungen, wie Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 500 Personen außen und mit bis zu 250 Personen innen

✅ Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen

✅ Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen

✅ Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen

Weiterhin sollte die AHA+L+A-Regel eingehalten werden:
Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen!

Hinweis:
Wir werden Sie umgehend über weitere Lockerungen informieren.

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