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Inzidenz unter 35 amtlich festgestellt!!

Im Landkreis Esslingen ist der Schwellenwert von weniger als 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner seit mehr als 5 Tagen in Folge unterschritten. Damit treten neue Lockerungen ab Dienstag, 8.6. in Kraft.
Die übrigen Regelungen, die mit dem Unterschreiten des Schwellenwertes von 100 bzw. 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner einhergehen, gelten ergänzend weiterhin.

Neue Lockerungen sind:

✅ Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)

✅ Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis

✅ Messen, Ausstellungen und Kongresse
(1 Person pro 7 m2)

✅ Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen

✅ Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 750 Personen

✅ Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen

Wichtig:
Weiterhin sollte die AHA+L+A-Regel eingehalten werden:
Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen!

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