Bundestagswahl – Infos zu den Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen
- Die Wahlbenachrichtigungen werden durch die Deutsche Post ab der 4. Kalenderwoche zugestellt. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, setzt sich bitte mit dem Einwohnermeldeamt oder Wahlamt in Verbindung.
- Wer nicht persönlich an der Wahl in seinem Wahlbezirk bzw. Wahlraum teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Der Wahlschein kann persönlich, schriftlich, elektronisch (Fax, E-Mail), durch Rücksendung des unterzeichneten Wahlscheinantrages oder online über www.st-georgen.de/wahlen bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragt werden.
- Die Briefwahlunterlagen stehen den Gemeinden ab der Kalenderwoche 7 zur Verfügung und können erst ab diesem Zeitpunkt versendet werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt.
- Aufgrund rechtlicher Fristen wird der Briefwahlzeitraum auf etwa zwei Wochen begrenzt sein. Das Einwohnermeldeamt wird mit entsprechenden Wahlkabinen ausgestattet sein, um die Briefwahl bei persönlicher Beantragung direkt vor Ort durchführen und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen abgeben zu können.
- Ansonsten müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis 18.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald, Hauptstr. 9 in 78112 St. Georgen vorliegen.
Alle Infos gibt es unter www.st-georgen.de/nachrichten oder www.st-georgen.de/wahlen, beim Einwohnermeldeamt unter Telefon 07724/87193 oder beim Wahlamt unter Telefon 07724/87149.