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Hundesteuer Fälligkeit

08. Juni 2021
Hundesteuer Fälligkeit
Pressemitteilung der Stadtverwaltung

Die Stadt Marsberg erinnert alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran, dass die Hundesteuer für das Jahr 2021 am 01.07. fällig wird.

Sofern der Stadt Marsberg ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen sollten auf die pünktliche Zahlung der Hundesteuer achten. Bei fristgerechter Zahlung vermeiden Sie eine mit zusätzlichen Kosten verbundene Mahnung.

Die Stadt Marsberg weist zudem darauf hin, dass alle Hundehalter verpflichtet sind, ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme zur Hundesteuer anzumelden. Die An- und Abmeldeformulare für die Hundesteuer finden Sie auf der Internetseite www.marsberg.de.

Bei Rückfragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an Frau Bickard (Telefon 02992/602-229) oder Herrn Martin (Telefon 02992/602-209).

Quelle:
Stadtverwaltung Marsberg

https://newsletter.marsberg.com/message/fdf81ea7827939059ef87375903e995f-c887dbb006de76e16cec79a234663874

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