Kommunale Erneuerungswahlen
Im Amtsblatt vom 08. März 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen an der Urne einberufen.
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Gerlafingen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:
1. In der Einwohnergemeinde Gerlafingen finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 18. Mai 2025 statt.
1.1. Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 31. März 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 02. April 2025, bis Freitag, 04. April 2025, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR).
1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens, Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2. In der Einwohnergemeinde Gerlafingen findet die Erneuerungswahl für den Gemeindepräsidenten oder die Gemeindepräsidentin am 18. Mai 2025 statt.
2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin sind bis Montag, 02. April 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 14. April 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. Juni 2025 statt.
Stehen nicht mehr vorgeschlagene Kandidaten oder Kandidatinnen zur Verfügung als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie bei allen Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt (§ 19, GO).
Gerlafingen, 14. Januar 2025
EINWOHNERGEMEINDE GERLAFINGEN
Gemeinderat
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