Einwohnergemeinde Engelberg. Zonenplanänderung Oelberg

Die Fanger Architektur ersucht um Umzonung / Flächengleicher Abtausch zwischen der Naturschutzzone NS6 und der Wohnzone W2B auf den Parzellen Nrn. 461 und 462. Die Umzonung steht im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf der Parzelle Nr. 462. Um die Rahmenbedingungen für das Projekt zu schaffen sowie die angrenzende Naturschutzzone zu entlasten und aufzuwerten, wird ein flächengleicher Abtausch der beiden Zonen von je 223 m2 angestrebt.

Die Zonenplanänderung "Oelberg" wurde dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht und die Orientierung der Bevölkerung wird parallel zur Vorprüfung durchgeführt. Gemäss Art. 6 der Verordnung zum Baugesetz ist vor der öffentlichen Auflage die Bevölkerung zu orientieren. Diese Orientierung (Mitwirkung) dauert vom Donnerstag, 16. Januar 2025 bis Freitag, 31. Januar 2025. Während dieser Zeit können die entsprechenden Akten im Gemeindehaus, Dorfstrasse 1 (Anmeldung beim zentralen Schalter, 1. Stock), Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr eingesehen und Anregungen gemacht werden. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Einwohnergemeinde Engelberg einsehbar.

Anregungen sind schriftlich an folgende Adresse zu richten: Einwohnergemeinderat Engelberg, Dorfstrasse 1, 6391 Engelberg / kanzlei@gde-engelberg.ch

Einsprachen sind erst während der öffentlichen Auflage möglich. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt separat publiziert.

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