Wichtige Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Seit dem 13. Januar 2025 wurden die Wahlbenachrichtigungen in Neckartenzlingen zugestellt. Sollte bei Ihnen bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, wenden Sie sich bitte an unseren Bürgerservice, damit geprüft werden kann, ob Ihr Name im Wählerverzeichnis aufgeführt ist.
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

- über den QR-Code, welcher in Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist
- über den Link zum Online-Formular über die Gemeinde-Homepage (https://www.neckartenzlingen.de/buergerservice-politik/wahlen)
- per E-Mail (buergerbuero@neckartenzlingen.de)
- per Brief bzw. den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlscheinantrag
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!

Bitte beachten Sie, dass aufgrund gesetzlicher Fristen der Druck der Stimmzettel erst Ende Januar erfolgen kann. Die Gemeindeverwaltung wird deshalb die Stimmzettel voraussichtlich erst Ende der ersten Februarwoche erhalten. Die Verteilung der Briefwahlunterlagen könnte dann ab dem 10.02.25 erfolgen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.