Neuigkeit
Öffentlich
Das schweizerische Arbeitslosenversicherungsgesetz ist in den letzten Jahren einer Revision unterzogen worden. Das neue Gesetz tritt dieses Jahr in Kraft. Es beinhaltet unter anderem den Wegfall der Gemeindearbeitsämter, wie sie heute in den Kantonen Obwalden und Nidwalden noch existieren. Die Gemeinden beziehungsweise die Gemeindearbeitsämter spielen beim Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als Kooperationspartner des regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV) der beiden Kantone Obwalden und Nidwalden eine Schlüsselrolle. Der Erstkontakt mit den Stellensuchenden läuft über sie. Die Komplexität der Aufgabenstellung erfordert von allen Beteiligten ein hohes Mass an Fachkompetenz, Engagement und Flexibilität. Auf diese Werte und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Gemeindearbeitsämtern kann sich das RAV seit vielen Jahren stützen. In Folge der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die im laufenden Jahr in Kraft tritt, übernimmt in Zukunft das RAV Obwalden/Nidwalden von den Gemeinden die Aufgaben der Erstanmeldung von Stellensuchenden. Die Umsetzung erfolgt per 1. Juli 2021. Für Stellensuchende heisst dies, dass sie ab diesem Zeitpunkt direkt und ausschliesslich mit dem Arbeitsvermittlungszentrum Kontakt aufzunehmen haben. Sie können telefonisch oder über www.rav-ownw.ch einen Termin für das Anmeldegespräch vereinbaren oder sich ab 1. Juli 2021 direkt über www.arbeit.swiss anmelden. Die notwendigen Unterlagen werden beim Anmeldegespräch mitgegeben oder per Post beziehungsweise E-Mail zugestellt. Anmeldungen über das Gemeindearbeitsamt werden nur noch bis zum 30. Juni 2021 entgegengenommen. Das RAV Obwalden/Nidwalden ist überzeugt, dass die mit der Gesetzesrevision einhergehenden Änderungen mit Hilfe der Bevölkerung und den betroffenen Institutionen einwandfrei umgesetzt werden können.