Erklärung zu den Grundsteuerbescheiden
Da in den letzten Tagen einige Fragen zu den neuen Grundsteuerbescheiden bei der Gemeindeverwaltung angekommen sind, möchten wir die Thematik nochmals erläutern.
Der Gemeinderat Neckartenzlingen beschloss folgende Hebesätze:
• Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen)
345 v.H. (bisher 320 v.H.)
• Grundsteuer B
(alle anderen Flächen)
195 v.H. (bisher 355 v.H.)
Wichtig war uns, dass die Gemeinde im Gesamten keine Mehreinnahmen aufgrund der Reform generieren wird. Im vergangenen Jahr hat das Finanzamt sämtliche Grundstücke neu bewertet. Hierzu haben Sie einen Feststellungsbescheid mit einem neuen Messbetrag vom Finanzamt erhalten.
Anhand der neuen Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge wurde errechnet, bei welchem gemeindlichen Hebesatz Einnahme in gleicher Höhe wie im Vorjahr erzielt werden. Dies ergab die neuen oben genannten Hebesätze.
Somit hat die Gemeinde keine Mehreinnahmen (Aufkommensneutralität) für das gesamte Gemeindegebiet!
Diese neuen Berechnungsgrundlagen haben zur Folge, dass es zu Verschiebungen kommt. Manche Eigentümer müssen mehr bezahlen – manche weniger. Dies liegt an der neuen Bewertungsmethode, welches das Land beschlossen hat.
Gegen den Bescheid des Finanzamtes zur Grundstücksbewertung konnten Sie Einspruch erheben.
Außerdem steht es Ihnen frei beim Gutachterausschuss (https://www.gutachterausschuss-lkes.de/) ein Gutachten für Ihr Grundstück in Auftrag zu geben (auf eigene Kosten), um das Grundstück neu bewerten zu lassen. Der Gutachterausschuss berät Sie hier gerne.