Ratenweiser Bezug der Gemeindesteuern 2025 / Wichtige Informationen
In den letzten Tagen haben Sie die QR-Einzahlungsscheine für sämtliche Raten zugestellt erhalten. Die Raten entsprechen 90% der letzten gültigen Veranlagung.
1. Rate:
fällig am 10. Februar 2025
zahlbar bis 10. März 2025
2. Rate:
fällig am 10. April 2025
zahlbar bis 10. Mai 2025
3. Rate:
fällig am 10. Juni 2025
zahlbar bis 10. Juli 2025
4. Rate:
fällig am 10. August 2025
zahlbar bis 10. September 2025
5. Rate:
fällig am 10. Oktober 2025
zahlbar bis 10. November 2025
Sie sind innert 30 Tagen ab Fälligkeit zahlbar. Werden die Raten innert 30 Tagen seit der Fälligkeit nicht bezahlt, so sind sie vom Ablauf dieser Frist an verzinslich. Der Verzugszins beträgt 3.75% und wird bei der Schlussabrechnung verrechnet.
Sie können die Raten auch in einem Betrag bezahlen, die Zinsgutschrift beträgt hierfür 0.25%. Der 1. QR-Einzahlungsschein ist für den Gesamtbetrag oder die 1. Rate zu benutzen. Die ratenweise eröffneten Steuern können nicht beanstandet werden. Einsprache und Rekurse können nur gegen die endgültige Veranlagung vorgenommen werden. Für Steuern unter CHF 250.00 (Basis: Vorjahr), werden keine Raten in Rechnung gestellt.
Personen, die keine Raten erhalten haben und voraussichtlich über diese CHF 250.00 zu stehen kommen, oder Veränderungen des Einkommens gegenüber den Jahren 2023 & 2024 eintreten und auch Ratenzahlungen leisten möchten, wollen sich bitte melden, damit ihnen diese Raten noch zugestellt werden können.