
Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr
Wir möchten Sie auf eine neue Verordnung in Hessen hinweisen:
Das Führen von Waffen und Messern ist in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs in Hessen verboten. Das ausführliche Verordnungsblatt finden Sie im Anhang.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Stadt Volkmarsen veröffentlicht.