
Wohnungsgeberbescheinigung online ausstellen
Wenn man umzieht, muss man innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden. Wenn man nicht in eine eigene Wohnung einzieht, ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig.
Als Wohnungsgeber / Vermieter müssen Sie Ihrer Mieterin / Ihrem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.
Diese Bescheinigung kann ab sofort online über unser Bürgerserviceportal (www.service.neckartenzlingen.de) erstellt werden.
Hierfür benötigen Sie lediglich neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp des Bundes.
Wir werden in nächster Zeit weitere online-Leistungen auf unserem Bürgerserviceportal (service.neckartenzlingen.de) zur Verfügung stellen und halten Sie auf dem Laufenden.