Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson
Für das Schiedsamt der Gemeinde Burgwald wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht.
Die stellvertretende Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt
und ist ehrenamtlich tätig.
Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung
zwischen den Parteien zu erreichen.
Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson unparteiisch sein.
Die Schiedsperson soll
• das dreißigste Lebensjahr vollendet haben
• in der Gemeinde Burgwald wohnhaft sein
Das Amt kann nicht bekleiden,
• wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
• eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde
• wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt
ist
• wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
• wer die rechtsprechende Gewalt oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt (hierunter fallen neben Richterinnen und Richtern ach Schöffen) oder im Schiedsamtsbezirk im
Polizeivollzugsdienst tätig ist.
Die Wahl bedarf der Zustimmung der Direktorin des Amtsgerichtes Frankenberg (Eder).
Gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) wird die bevorstehende Wahl
öffentlich bekannt gemacht.
Interessierte Personen, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, ihre schriftliche
Bewerbung bis zum 21. März 2025 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Burgwald,
Hauptstraße 73, 35099 Burgwald zu richten.
Burgwald, 11.02.2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Burgwald