Bundestagswahl 2025 - Information zur Beantragung von Wahlscheinen
Zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten bestehen in der Woche vor der Wahl folgende Möglichkeiten:
Die Wahlscheine von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten können am Freitag 21.02.2025 bis 15.00 Uhr im Bürgerservice beantragt werden.
Sollte ein Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen sein, so kann ein(e) Wahlberechtigte(r) bis zum Samstag 22.02.2025 zwischen 11.00 und 12.00 Uhr telefonisch unter der 07127 1801 24 einen neuen Wahlschein beantragen.
Bitte beachten Sie diese Sonderregelungen und nutzen Sie die genannten Zeiträume für Ihre Anträge.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.